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Gust Bestattungen

Bestattungsinstitut & Bestattungsunternehmen

Wenn Sie mit einem Sterbefall konfrontiert werden und die Bestattung Ihres lieben Verstorbenen organisieren müssen, dann wird einer Ihrer ersten Schritte sein, sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung zu setzen.

Die Mitarbeiter des Bestattungsinstitutes sind Ihre wichtigsten Ansprechpartner und werden Sie bei allen anstehenden Fragen zur Bestattung unterstützen. Denn das ist für Sie – gerade, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen Ihnen sehr nahestehenden Menschen handelt, eine sehr schwierige Aufgabe.

Die Aufgaben eines Bestattungsinstitutes

Ein Bestattungsunternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen. Die Mitarbeiter des Bestattungsinstitutes kümmern sich um die hygienische Versorgung des Verstorbenen und sie bahren den Leichnam auf.

Die Aufbahrung kann in einer Friedhofskapelle stattfinden oder auch in den Räumen des Bestattungsinstitutes. Das Bestattungsunternehmen wird in Absprache mit Ihnen auch den Sarg für die Bestattung bereitstellen und sich um die Überführung des Verstorbenen von dem Ort, an dem dieser gestorben ist, zum Bestattungsinstitut und später die Überführung zum Friedhof übernehmen.

Die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens können nach Absprache auch weitere Aufgaben für Sie übernehmen, wie zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde oder das Schalten einer Traueranzeige in der Zeitung. Das Bestattungsinstitut kennt sich auch mit dem Bestattungsgesetz aus und wird die gesetzlichen Auflagen beachten.

Der Vorsorgevertrag

Wenn Sie schon zu Lebzeiten mit einem Bestattungsinstituts Ihres Vertrauens einen Vertrag abschließen, können Sie mit diesem Dokument festlegen, wie Ihre eigene Bestattung aussehen soll. Sie können festlegen, auf welche Art Sie bestattet werden möchten, also Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung. Und Sie können den Ort bestimmen, an dem Sie beigesetzt werden möchten.

Es liegt ganz bei Ihnen, ob Sie nur einen groben Rahmen mit dem Bestattungsinstitut festlegen wollen, oder ob Sie auch schon die Details festschreiben wollen.

Meist wird bei Abschluss eines solchen Vertrages mit dem Bestattungsunternehmen auch gleich ein Treuhandkonto eingerichtet. Über dieses Treuhandkonto sollen bei Eintritt des Todes dann die entstehenden Kosten abgewickelt werden. Der Vorteil eines solchen Treuhandkontos für Sie liegt darin, dass Sie auch bei Insolvenz oder dem Tod des Bestatters geschützt sind. 

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Bestattungsgesetz

Bei uns in Deutschland gibt es eine sogenannte Bestattungspflicht, die auch Friedhofspflicht genannt wird. Diese Vorschrift besagt, dass jeder Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden muss.

Ausnahmeregelungen zu der Friedhofspflicht gibt es nur bei Feuerbestattungen. Und zwar in den Fällen, in denen nach der Einäscherung eine Baumbestattung oder eine Seebestattung gewünscht wird.

Das Bestattungsgesetz schreibt weiterhin vor, dass eine Leichenschau durchgeführt werden muss und der Tod beim örtlichen Standesamt gemeldet wird. Da das Bestattungsrecht in Deutschland weitgehend Ländersache ist, hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz. 

Geschichte der Bestattungspflicht

Schon seit dem Mittelalter müssen in Deutschland Verstorbene bestattet werden. Da wir in einer christlichen Tradition stehen, waren die Bestattungen zunächst Erdbestattungen. Seit 1806 ist es aus hygienischen Gründen gesetzlich verboten, Verstorbene innerhalb von bebauten Flächen beizusetzen.

Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

Der amtsdeutsche Ausdruck dafür ist „bestattungspflichtige Person“. Bestattungspflichtige Personen sind in der Regel die nächsten Familienangehörigen. Wenn der Verstorbene nicht festgelegt hat, wie er bestattet werden möchte, müssen die Angehörigen das entscheiden.

Wenn Sie für den Fall Ihrer eigenen Bestattung festlegen wollen, wie alles nach Ihren Wünschen geregelt werden soll, dann können Sie mit einem Bestattungsinstitut einen Vorsorgevertrag abschließen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.

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