Gust Bestattungen
Todesfall & Sterbefall
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, beginnt eine anstrengende und belastende Zeit für die Angehörigen. Sie müssen mit ihrer Trauer zurechtkommen und besonders in der ersten Zeit ist die Lücke, die der Verstorbene hinterlässt, jeden Tag, jede Stunde und jede Minute spürbar.
Trotzdem ist es notwendig, bei einem Todesfall bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Einige davon müssen schon gleich nach Eintreten des Todes erledigt werden, andere fallen innerhalb der nächsten 36 Stunden an.
Gleich nach einem Sterbefall müssen Sie sich um folgende Punkte kümmern:
– Als erstes müssen Sie einen Arzt herbeirufen. Die Aufgabe des Arztes ist es, den Tod offiziell festzustellen und den Todesschein auszustellen.
– Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Heim gestorben ist, müssen Sie sich um diesen Punkt nicht kümmern, der wird bei einem Todesfall vom Personal der jeweiligen Einrichtung erledigt.
– Als nächstes müssen die engsten Angehörigen benachrichtigt werden. Zusammen mit diesen sollten Sie dann auch die weiteren Schritte besprechen, die es jetzt zu erledigen gilt.
– Für bestimmte Formalien, die erledigt werden müssen, brauchen Sie diverse Unterlagen des Verstorbenen. In erster Linie handelt es sich um den Personalausweis, die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde.
– Falls Ihr lieber Verstorbener Vorsorge für seine eigene Bestattung getroffen hat, brauchen Sie auch diese Unterlagen. Zu nennen sind hier in erster Linie ein Vorsorgevertrag, eine Bestattungsverfügung oder ein Testament. Auch wenn zum Beispiel ein Organspendeausweis vorliegt, ist es Ihre Aufgabe, nach den Wünschen des Verstorbenen zu handeln.
Innerhalb der nächsten 36 Stunden nach dem Sterbefall sollten Sie folgende Punkte erledigen:
– Die Wohnung des Verstorbenen sollte versorgt werden. Möglicherweise müssen Strom und Wasser abgestellt werden. Falls Haustiere vorhanden sind, muss sichergestellt sein, dass sich jemand um die Tiere gekümmert. Pflanzen sollten bei Bedarf gegossen werden.
– Zu Ihrer Unterstützung und zur Durchführung der Beerdigung sollten Sie einen Bestatter beziehungsweise ein Bestattungsinstitut kontaktieren. Mit dem Bestatter können Sie dann besprechen, welche Aufgabe bei diesem Todesfall Sie selbst übernehmen und um was sich das Bestattungsinstitut kümmert.
– Wenn Ihr lieber Verstorbener bestimmt hat, auf welche Weise er bestattet werden möchte, geben Sie dessen Wünsche an das Bestattungsinstitut weiter.
– Wenn Sie selbst entscheiden, wie Ihr Angehöriger bestattet werden soll, besprechen Sie jetzt die Details mit dem Bestattungsinstitut. Dazu gehören in erster Linie die Auswahl des Sarges oder der Urne, die Auswahl der Bekleidung für den Verstorbenen und die Besprechung über die Durchführung der Trauerfeier.
– Das Bestattungsinstitut übernimmt die Abholung des Verstorbenen und sorgt dafür, dass er in die Leichenhalle überführt wird.
– Der Sterbefall muss beim Standesamt gemeldet werden und eine Sterbeurkunde muss ausgestellt werden.
Nachdem diese dringendsten Angelegenheiten erledigt sind, müssen bei einem Todesfall aber auch noch weitere Formalien geregelt werden:
– Die Krankenkasse muss über den Sterbefall informiert werden, desgleichen die Rentenversicherung, wenn Ihr lieber Verstorbener bereits Rente bezogen haben sollte.
– Wenn eine kirchliche Beerdigung geplant ist, muss das Pfarramt kontaktiert werden
Organisation der Beerdigung bei einem Todesfall
– Die Art der Bestattung muss festgelegt werden
– Bei einer Erdbestattung muss der Termin für die Beerdigung mit dem Friedhofsträger vereinbart werden.
– Traueranzeigen müssen geschaltet werden und Trauerkarten müssen verschickt werden.
– Der Beerdigungstermin muss auch mit dem Pfarrer abgesprochen werden oder mit dem Trauerredner, falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird.
– Der Blumenschmuck für die Beerdigung muss ausgesucht und bestellt werden.
– Wenn Sie ein Totenmahl in einer Gaststätte planen, muss auch hier ein Termin reserviert werden
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.
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