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Gust Bestattungen

Beerdigungen und Bestattungen in und um Köthen

Als Bestattung wird ganz allgemein der Vorgang bezeichnet, bei dem ein Verstorbener seine letzte Ruhe findet. In ganz vielen Fällen wird der Sarg mit dem Verstorbenen oder eine Urne mit der Asche des Verstorbenen auf einem Friedhof beigesetzt.

Möglich ist auch eine Seebestattung. In diesem Fall wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen von einem Bestattungsschiff auf dem Meer bestattet.

In den letzten Jahren gibt es auch immer mehr sogenannte „Naturbestattungen“. Hier wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen in Trauerwäldern meist am Fuß von Bäumen bestattet.

Bevor der Verstorbene bestattet werden kann, wird er von einem Bestatter versorgt. Zum Aufgabengebiet des Bestatters und des Bestattungsinstitutes für das er arbeitet, gehören die hygienische Versorgung des Verstorbenen und dessen Einkleidung.

Wer ist für die Organisation einer Bestattung zuständig?

In Deutschland gibt es eine sogenannte „Totenfürsorgepflicht“ und nach diesen Regeln sind normalerweise die nächsten Angehörigen des Verstorbenen für dessen Beerdigung zuständig.

Im Amtsdeutsch wird auch der Begriff „Bestattungspflichtiger“ verwendet. Wer dafür zuständig ist, für die Bestattung zu sorgen, muss nicht identisch mit dem Erben des Verstorbenen sein.

Wenn die Personen, die für die Bestattung des Verstorbenen verantwortlich sind, nicht in der Lage sind, für die Kosten der Beerdigung aufzukommen, können sie sich an die zuständigen Sozialbehörden wenden.

Was für verschiedene Arten von Bestattung gibt es?

Grundsätzlich muss zunächst entschieden werden, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung durchgeführt werden soll.

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Wenn eine Urnenbeisetzung oder eine Naturbestattung gewünscht wird, ist die Voraussetzung dafür, dass vorher eine Einäscherung stattgefunden hat.

Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann auch bei einer Seebestattung beigesetzt werden. Bei einer Seebestattung fährt das Bestattungsschiff zum gewünschten Ort auf See und von hier aus wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf dem Meer bestattet.

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Ablauf einer Bestattung

Da der Tag der Beerdigung für die engen Angehörigen ein sehr schwieriger und anstrengender Tag ist, lohnt es sich, die genauen Abläufe mit dem Bestatter Ihrer Wahl vorher abzusprechen. So wissen Sie ganz genau, was wann passieren wird.

Trauerfeier

Die Trauerfeier ist Teil einer Beerdigung und sollte im Vorfeld ebenfalls mit dem Bestattungsunternehmen geplant werden. Mit der Trauerfeier haben Sie die Möglichkeit, sich in einer würdevollen Zeremonie von Ihrem lieben Verstorbenen zu verabschieden und seiner – zusammen mit den Angehörigen und Freunden – liebevoll zu gedenken.

Aufbahrung

Auch eine Aufbahrung ist Teil einer Bestattung. Sie können sich für eine offene oder eine geschlossene Aufbahrung entscheiden. Bei einer geschlossenen Aufbahrung steht der geschmückte Sarg meist auf einem Podest in der Trauerhalle. Bei einer offenen Aufbahrung ist der Sarg geöffnet. So haben alle Angehörigen und Freunde die Gelegenheit, den Verstorbenen noch einmal zu sehen und erst dann von ihm Abschied zu nehmen.

Abschied und Trauer

Jede Bestattung steht im Zeichen des Abschieds und der Trauer. Für viele Menschen beginnt die richtige Trauerarbeit erst dann, wenn Sie mit eigenen Augen gesehen haben, dass der Verstorbene beigesetzt worden ist.

Es ist nicht einfach, mit der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen fertig zu werden. Hilfreich sind auf jeden Fall Gespräche mit Menschen, die dem Verstorbenen nahe gestanden haben und selbst um ihn trauern.

Wer es nicht schafft, alleine mit seiner Trauer zurecht zu kommen, sollte nicht zögern, sich professionelle Hilfe zu holen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.

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