Gust Bestattungen
Bestatter in und um Köthen
Menschen, die im Bestattungsgewerbe arbeiten, werden oft als „Bestatter“ bezeichnet. Das ist zwar nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig.Denn in dem großen Tätigkeitsfeld der Bestattungen gibt es unterschiedliche Berufsbilder.
Wer Bestatter werden möchte, braucht als grundlegende Qualifikation eine Ausbildung als Bestattungsfachkraft.
Weiterbildungen zum sogenannten „geprüften Bestatter“ und zum „Bestattermeister“ sind möglich. Da die Berufsbezeichnung aber nicht geschützt ist, ist eine Ausbildung gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Neben den Bestattern arbeiten auch oft Thanatopraktiker für Bestattungsunternehmen. Thanatopraktiker sind dafür zuständig, sich mit der ästhetischen und hygienischen Versorgung eines Toten zu beschäftigen.
Wenn Sie als Angehöriger mit einem Todesfall konfrontiert werden, muss alles sehr schnell gehen und Sie haben nicht sehr viel Zeit, sich darum zu kümmern, ob ein Bestatter und das Unternehmen, für das dem er arbeitet, qualifiziert ist oder nicht. Eine Orientierungshilfe können Qualitätssiegel sein.
Qualitätskriterien für Bestatter
Es gibt unterschiedliche Qualitätssiegel. Für diese Qualitätssiegel wird von den jeweiligen Berufsverbänden selbst festgelegt, welche Qualitätsanforderungen nötig sind. Die Verbände sind auch selbst für die Überprüfung der Bestattungsunternehmen zuständig, ob diese die Kriterien einhalten.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter vergibt das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Um dieses Markenzeichen zu bekommen, muss das Bestattungsinstitut unter anderem über qualifizierte Mitarbeiter verfügen und durchgehend 24 Stunden erreichbar sein. Auch die Preisgestaltung muss transparent sein, um das Markenzeichen zu erhalten.
Der sogenannte „Verband unabhängiger Bestatter“ schreibt für die Erteilung seines Markenzeichens nur vor, dass die persönlichen, sachlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Für das Bestattergewerbe ist als Bundesinnungsverband der Bundesverband Holz und Kunststoff zuständig. Der vergibt das Logo „Der Bestatter – Mitglied der Innung“. Bestattungsinstitute, die dieses Logo benutzen, verpflichtet sich laut Selbstdarstellung dazu „den Angehörigen zuverlässig all das ab abzunehmen, was an Administrativem und Organi-satorischem rund um den Todesfall ¬erledigt und bedacht werden muss.“
Das Deutsche Institut für Bestattungskultur vergibt ebenfalls ein Qualitätszeichen. Es heißt „Qualifizierter Fachbetrieb im Bestattungsgewerbe“. Der hessische Landesinnungsverband ist der Markeninhaber dieses Qualitätszeichens.
Er kann das Zeichen auch an Mitgliedsbetriebe der Bestatterfachgruppen in anderen Bundesländern verleihen.
Es gibt auch Auszeichnungen, die nicht von Verbänden ausgegeben werden. So wird die Zertifizierung „ServiceQualität“ durch den TÜV vergeben und „DIN geprüft“ nach DIN EN 15017 sowie „Zertifiziertes Qualitätsmanagement“ nach DIN EN ISO 9001. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.
(Quelle: Stiftung Warentest https://www.test.de/Bestatter-In-Lippstadt-begraben-1724984-1724983/)
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